Am vergangenen Samstag, dem 14.10.2023, hatte die Leitung der Feuerwehr die Mitglieder der Ehrenabteilung zu einem gemeinsamen Beisammensein zur Feuer- und Rettungswache eingeladen. So konnte der stellvertretende Leiter der Feuerwehr, Marcus Wolff, und das Team um Kai Peters und Joachim Tetard 16 Ehrenmitglieder begrüßen. In ungezwungener Runde bei Kaffee und Kuchen plauschten die lebens- und feuerwehrerfahrenen Kameraden untereinander über alte Zeiten und aktuelle Themen.
 
Für etwas körperliche Bewegung und frische Luft sorgte der einzig offizielle (freiwillige) Programmpunkt der Veranstaltung: Vorstellung ausgewählter Fahrzeuge aus der aktuellen Flotte 🚒🚒🚒. Interessiert folgten alle Anwesenden dem Angebot und ließen sich anhand des Einsatzleitwagens 1 (ELW 1), eines Katastrophenschutz-Löschgruppenfahrzeugs (LF20 KatS) und des Gerätewagens Gefahrgut (GW-G) den aktuellen Stand der (Feuerwehr-)Technik zeigen und erläutern.
 
Zur allgemeinen Stärkung wurde im Anschluß der Grill angefeuert und der Abend bei Grillwurst, Kaltgetränken und netten Gesprächen ausklingen gelassen.
 
ℹ️ Nach Landesrecht darf in NRW in der Regel nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (nach § 35 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) in der jeweils geltenden Fassung) aktiver Einsatzdienst geleistet werden. Ausnahmen sind nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Da viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bereits in jungen Jahren zur Feuerwehr gefunden haben, können sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst zumeist auf eine sehr lange Dienstzeit zurückblicken. Die Feuerwehr wird im Verlauf der Jahre oft zu einem festen Bestandteil des Lebens, in dem sich enge Freundschaften bilden. Durch die vielen gemeinsamen, zum Teil auch dramatischen dienstlichen Erlebnisse entsteht ein hohes Maß an Zusammengehörigkeit und Kameradschaft, welches mit dem Tag der „Versetzung in den Ruhestand“ nicht abbrechen soll. Der Gesetzgeber hat daher vorgesehen, dass die aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Einsatzkräfte in die Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr versetzt werden und damit Mitglieder der Feuerwehr bleiben. Aber nicht nur das Erreichen der Altersgrenze führt zu einer Mitgliedschaft in der Ehrenabteilung. Auch jüngere Kameraden, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen den Einsatzdienst nicht mehr versehen können, werden in die Ehrenabteilung aufgenommen.