Der Stadtjugendfeuerwehrwart und seine Stellvertreter werden vom Leiter der Feuerwehr ernannt. Eine Befristung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Der Stadtjugendfeuerwehrwart und seine Stellvertreter werden vom Leiter der Feuerwehr ernannt. Eine Befristung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.