Seit dem 1. April 2013 müssen in sämtlichen Neubauten die piepsenden Lebensretter installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand galt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.
Immer noch sterben zu viele Menschen durch Rauchgasvergiftung. Allein im Jahr 2012 kamen 62 Menschen, davon fünf Kinder, bei Wohnungsbränden in NRW ums Leben. Bislang sind nach Schätzungen in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert, die durch rechtzeitige Warnung vielleicht das eine oder andere Menschenleben hätten retten können.
Durch das Gesetz ist der Eigentümer einer Wohnung seit April 2013 für die Erstinstallation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Für Pflege, Wartung und den Batteriewechsel ist dann der Mieter selbst zuständig. Die Rauchmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden.
Je nach Ausstattung kostet ein Rauchwarnmelder in der Regel zwischen 10 und 30 Euro, ein geringer Betrag zur eigenen Sicherheit und der seiner Familie und Nachbarn.
Gerne bietet auch die Feuerwehr Mettmann Hilfe zur Installation von Rauchmeldern an.
Bei Fragen nehmen Sie bitte mit der Brandschutzdienststelle, Tel: 02104 – 980253, Kontakt auf.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Rauchwarnmelderpflicht
Ein Einfamilienhaus enthält auch eine Wohnung und ist deshalb mit Rauchwarnmeldern auszustatten.