Die Kleiderkammer ist für die Einkleidung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr, einschließlich der Jugendfeuerwehr und der Alters- und Ehrenabteilung zuständig.

Jedes Mitglied der Feuerwehr erhält unentgeltlich eine persönliche Schutzausrüstung (PSA).  Hierzu zählen z.B. Helm, Diensthosen, Jacken, Stiefel, Shirts usw.  Die Einzelheiten und Regelungen, wann welche Kleidung zu tragen ist, sind in einer Dienstkleiderordnung geregelt. Zu dieser persönlichen Schutzausrüstung  kommt noch für verschiedene Einsatzbereiche  weitere spezielle Schutzausrüstungen hinzu, die auf den Fahrzeugen mitgeführt werden und im Bedarfsfall ausgegeben werden.

Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr bekommen ebenfalls eine Dienstkleidung. Da die Jugendfeuerwehr nicht im Einsatzdienst tätig ist, muss hier keine besondere Schutzfunktion wie z. B. spezieller Flammschutz etc. gegeben sein. Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr werden mit Jugendfeuerwehr-Kombi, -Jacke, -Stiefel, -Helm und Handschuhen ausgestattet. 

 

Dienstanweisung „Dienstkleiderordnung“

dienstkleiderordnung