Feuerlöscher
An Ständen, Aufbauten, in Verkaufswagen, Zelten usw. ist zur Brandbekämpfung von Entstehungsbränden entsprechend mindestens ein geeigneter Feuerlöscher in betriebsbereitem Zustand (Ablaufdatum beachten!) sichtbar und zugänglich vorzuhalten. Weitere Feuerlöscher können verlangt werden.
Sofern mit brennbaren Flüssigkeiten, Fetten o.ä. gearbeitet wird, ist ein amtlich zugelassener Feuerlöscher der Brandklasse „F“ für Fettbrände vorzuhalten.
Als Bemessungsgrundlage wird auf die Technische Regel für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände verwiesen.
Übersicht der verschiedenen Feuerlöscher
Aufstellhinweise für Feuerlöscher
- gut sichtbar und leicht erreichbar
- vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrs-wegen/Fluren
- die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten
- so angebringen, dass diese ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnommen werden können
Löschdecken
Wird mit offener Flamme und / oder größeren Mengen Speiseöl (z.B. in Fritteusen) umgegangen, so empfehlen wir zum Ablöschen von Bränden die auf die persönlichen Kleidungsstücke übergreifen können mindestens eine Löschdecke nach DIN EN 1869 im betroffenen Stand vorzuhalten.