Gemäß der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (VO FF) treten Feuerwehranghörige in die Ehrenabteilung über,

  1. wenn sie die Regelaltersgrenze nach § 35 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) in der jeweils geltenden Fassung erreicht haben,
  2. wenn sie aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr einsatztauglich sind oder
  3. aus persönlichen oder sonstigen Gründen.

Die Mitglieder der Ehrenabteilung nehmen wie zu ihrer aktiven Zeit am kameradschaftlichen und gesellschaftlichen Leben der Feuerwehr teil. Gemeinsame Ausflüge oder Einladungen auf die Wache gehören ebenfalls dazu.

Die Ehrenabteilung der Feuerwehr der Stadt Mettmann zählt derzeit ca. 30 Mitglieder.

 

 

Kontakt

Friedhelm Korn – Tel: 02104 – 15900