Das Sachgebiet „Vorbeugender Brandschutz / Brandschutzdienststelle“ beschäftigt sich mit den Fragen, wie Brände verhindert bzw. Schäden eingegrenzt werden können. Zu den einzelnen Aufgaben der Brandschutzdienststelle gehören gemäß § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG):
Ansprechpartner
Carsten Günther – Tel: 02104 / 980-2351
Michael Meißner – Tel: 02104 / 980-2353
Aufgaben
Baulicher Brandschutz
Anlagentechnischer Brandschutz
Organisatorischer Brandschutz
Mitwirken im Baugenehmigungsverfahren
Beratungen bei Bauvorhaben zum baulichen und abwehrenden Brandschutz
Brandschauen
Brandschutzerziehung, -aufklärung
Brandschutzunterweisung
Brandsicherheitswachen
Fragen und Antworten rund um den vorbeugenden Brandschutz
Ein Einfamilienhaus enthält auch eine Wohnung und ist deshalb mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Bei besonderen Gebäuden kann die Brandschutzdienststelle im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens Brandmeldeanlagen fordern. Bei Planung und Bau der Anlagen beraten und begleiten die Mitarbeiter des Sachgebietes den Bauherren. Abschließend werden die Brandmeldeanlagen nach den Vorgaben der „Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen“ der Feuerwer Mettmann abgenommen.
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) schreibt für besondere Gebäude die regelmäßige Durchführung von Brandschauen vor. Je nach Gefährdungsgrad dieser Gebäude werden die Brandverhütungsschauen in einem Zeitrahmen von allen 3 oder 6 Jahren durchgeführt.
Zu den brandschaupflichtigen Gebäuden gehören beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten, Tiefgaragen und Industrieobjekte. Hierbei werden alle Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsanforderungen geprüft, die zur Sicherstellung von wirksamen Löscharbeiten und Rettung von Menschen und Tieren vorhanden sind. Bei einer Mängelfeststellung werden diese an die zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet, welche die Mängelbeseitigung verfolgt.