Lagerfeuer im Wald sorgt für Feuerwehreinsatz.
Am 22.08.2020 wurde die Feuerwehr Mettmann mit dem Stichwort „Fläche“ auf die Straße „Obmettmann“ alarmiert. Dort sollte es zu einem Kleinfeuer in einem Waldstück gekommen sein. Bei dem gemeldeten Feuer handelte es sich um ein abgebranntes Lagerfeuer, vermutlich von der letzten Nacht.
Teile des Lagerfeuers glühten noch und sorgten so für eine Rauchentwicklung. Zusätzlich bestand die Gefahr der Ausbreitung des Feuers im Waldgebiet.
Zusammen mit der Polizei NRW Mettmann wurde das Lagerfeuer, mit Hilfe eines Löscheimers, abgelöscht.
Wir als Feuerwehr Mettmann weisen nochmals auf folgende Hinweise zur Vermeidung von Waldbränden hin:
🔥 In den Waldbereichen besteht absolutes Rauchverbot: Zigaretten können verheerende Folgen haben. Grillen oder Lagerfeuer entzünden ist verboten.
🔥 Auch bei Fahrten mit dem Auto oder mit der Bahn sollten keine Zigaretten aus dem Fenster geworfen werden.
🔥 Grill- oder Feuerstellen außerhalb des Waldes sind ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und gegebenenfalls zu löschen, insbesondere wenn vom Funkenflug eine Gefahr ausgeht.
🔥 Flaschen oder Glasscherben dürfen nicht im Wald zurückgelassen werden. Durch den Brennglaseffekt kann es auch hier zur Brandentstehung kommen.
🔥 Kraftfahrzeuge sollten nicht auf Waldwegen oder auf Grasflächen fahren. Denn vom heißen Auspuff bzw. dem Katalysator geht eine erhebliche Brandgefahr aus.
Entdeckte Brände oder die Wahrnehmung einer Rauchentwicklung sollten sofort über die Notrufnummer 112☎️ gemeldet werden.
Wichtig! Wenn Sie einen Flächen- oder Waldbrand über Notruf gemeldet haben: Erwarten Sie die Feuerwehr an einem sicheren und gut beschriebenen Ort in der Nähe um sie von dort aus einzuweisen.