Die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr ist ein Ehrenamt und wird nicht entlohnt. Allerdings erhalten die Arbeitgeber von Feuerwehrmännern und -frauen, die an einem Einsatz teilgenommen haben, den während des Einsatzes fortgezahlten Lohn bzw. das Gehalt von der Gemeinde erstattet. Selbstständige erhalten für Einsätze Erstattungen ihres Verdienstausfalls.