Die Feuerwehr Mettmann begrüßt den Beschluss des Landtages NRW zur landesweiten Rauchwarnmelderpflicht. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April 2013 in sämtlichen Neubauten die piepsenden Lebensretter installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.
Immer noch sterben zu viele Menschen durch Rauchgasvergiftung. Allein im Jahr 2012 kamen 62 Menschen, davon fünf Kinder, bei Wohnungsbränden in NRW ums Leben. Bislang sind nach Schätzungen in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert, die durch rechtzeitige Warnung vielleicht das eine oder andere Menschenleben hätten retten können.
Durch das Gesetz wird der Eigentümer einer Wohnung ab April 2013 für die Erstinstallation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Für Pflege, Wartung und den Batteriewechsel ist dann der Mieter selbst zuständig. Die Rauchmelder müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden.
Je nach Ausstattung kostet ein Rauchwarnmelder in der Regel zwischen 10 und 30 Euro, ein geringer Betrag zur eigenen Sicherheit und der seiner Familie und Nachbarn.
Gerne bietet auch die Feuerwehr Mettmann Hilfe zur Installation von Rauchmeldern an.
Bei Fragen nehmen Sie bitte mit dem Leiter der Feuerwehr, Dietmar Wichmann, Tel: 02104 – 980253, Kontakt auf.
Ferner hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einige Antworten auf die häufigsten Fragen zur Rauchmelderpflicht zusammengestellt, die Sie sich hier als PDF-Datei downloaden können.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Rauchwarnmelderpflicht zum Download