Bei besonderen Gebäuden kann die Brandschutzdienststelle im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens Brandmeldeanlagen fordern. Bei Planung und Bau der Anlagen beraten und begleiten die Mitarbeiter des Sachgebietes den Bauherren. Abschließend werden die Brandmeldeanlagen nach den Vorgaben der „Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen“ der Feuerwer Mettmann abgenommen.

TAB_BMA_FW_Mettmann_2020