Nein. Auch wenn der Gesetzgeber erlaubt, dass Angehörige der Jugendfeuerwehr ab dem 16. Lebensjahr bei Einsätzen unter Aufsicht eines erfahrenen Feuerwehrmannes auf Weisung des Einsatzleiters ausserhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt werden darf, ist dies bei der Jugendfeuerwehr Mettmann nicht der Fall.