Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) schreibt für besondere Gebäude die regelmäßige Durchführung von Brandschauen vor. Je nach Gefährdungsgrad dieser Gebäude werden die Brandverhütungsschauen in einem Zeitrahmen von allen 3 oder 6 Jahren durchgeführt.

Liste der Brandschauobjekte

Zu den brandschaupflichtigen Gebäuden gehören beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten, Tiefgaragen und Industrieobjekte. Hierbei werden alle Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsanforderungen geprüft, die zur Sicherstellung von wirksamen Löscharbeiten und Rettung von Menschen und Tieren vorhanden sind. Bei einer Mängelfeststellung werden diese an die zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet, welche die Mängelbeseitigung verfolgt.