Aufgrund des Rettungsgesetzes NRW besteht für jeden Rettungssanitäter / Rettungsassistenten die Pflicht zur Fortbildung. Mindestens 30 Stunden pro Jahr, bestehend aus theoretischen und praktischen Übungseinheiten, sind abzuleisten, um z.B. die immer leistungsfähigeren medizinischen Geräte bedienen zu können und damit den Menschen im Notfall eine bestmögliche Hilfe zu gewährleisten.

Auch bei der Feuerwehr Mettmann wurde in diesem Jahr wieder die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung mit zusätzlichen Ausbildungsblöcken im Aufgabenbereich „Feuerwehr“ durchgeführt.

Der theoretische Übungsteil der Rettungsdienstfortbildung umfasste u.a.

– Stroke Unit
– Update Beatmung
– Desinfektion
– § 35 StVO: Sonderrechte / § 38 StVO: Wegerechte
– Pädiatrische Notfälle
– Zugänge im Rettungsdienst
– Drogennotfälle
– MegaCode Training
– Umgang mit Extremstress
– mobile Einsatzunterstützung CKS Ceus
– Rettungsdienstübungen

Ergänzt wurde der Ausbildungsblock durch Themen aus dem Bereich Feuerwehr:

– Atemschutz
– Atemschutzüberwachung per Telemetrie
– Einsatzübungen in Zugstärke

Ferner wurden folgende praktische Übungen durchgeführt:

– Räumungsübung beim „Lebensmittelüberwachungamt“ der Kreisverwaltung
– Räumungsübung im Kindergarten Rheinstraße
– Personenrettung mit dem Teleskopmast auf dem Baubetriebshof
– Personenrettung mit dem Teleskopmast aus dem Rathaus
– Personenrettung mit einer Schleifkorbtrage im Neandertal