Bedingt durch die Sturmschäden kann die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Mettmann momentan nicht gewährleistet werden. Es befinden sich immer nach noch etliche Bäume in Schieflagen, es droht loses bzw. abgebrochenes Astwerk aus den Baumkronen herabzustürzen. Wege und Straßen sind mit äußerster Vorsicht zu benutzen. Absperrungen sind zu beachten.

Die für den Kreis Mettmann zuständige Forstbehörde, Wald und Holz NRW, hat ein Betretungsverbot für alle Waldflächen(die Regelung gilt auch für den Stadtwald) im Kreisgebiet ausgesprochen.

Das Verbot ist bis auf weiteres gültig !!

Verboten ist auch das Betreten von Forstwirtschaftswegen und Fußwegen. Ausgenommen vom Betretungsverbot sind die Grundeigentümer und mit der Aufarbeitung befasste Personen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Schließung diverser städtischer Einrichungen

Folgende städtische Einrichtungen / Flächen sind geschlossen bzw. dürfen zurzeit nicht betreten werden:

– Naturfreibad
– städtische Friedhöfe (ausgenommen für Beerdigungen)
– Spielplätze mit Bäumen
– Grünlagen mit Bäumen
– Dirtbikebahn
– Stadtwald
– Minigolfanlage