Je nach Art und Größe der Veranstaltung ist es grundsätzlich immer empfehlenswert, qualifizierte Ersthelfer vorzuhalten. Als Berechnungsgrundlage kann das sog. „Maurer-Schema“ dienen. Die Hilfsorganisationen (z.B. DRK, Johanniter Unfallhilfe, Malteser u.s.w.) beraten Sie gerne.

Bei Veranstaltungen mit Sicherheitskonzept kann von den Sicherheitsbehörden ein Sanitätsdienst gefordert werden. Im Sicherheitskonzept ist dann sowohl die beauftragte Organisation zu nennen, als auch in Absprache mit der Feuerwehr der Umfang des Sanitätsdienstes (die Mindestzahl der Kräfte und Einsatzmittel) festzulegen. Auf Verlangen ist der Feuerwehr die Qualifikation nachzuweisen.

Die Kosten für den Sanitätsdienst trägt der Veranstalter.