Der Kreis Mettmann als Träger des Rettungsdienstes, hat die Aufgabe des Rettungsdienstes an die Feuerwehr Mettmann übertragen.

Den Rettungsdienst der Stadt Mettmann erreichen Sie jederzeit unter der Telefonnummer: 112.

Den Krankentransport der Stadt Mettmann erreichen Sie unter der Telefonnummer: 19 222.

Fahrzeuge des Rettungsdienstes

Die Stadt Mettmann hält zur Akutversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger einen Krankentransportwagen, einen Rettungstransportwagen sowie ein Notarzteinsatzfahrzeug vor. Aufgrund der gestiegenen Einsatzzahlen wird ab 2018 ein zweiter Rettungstransportwagen in Betrieb genommen. Die Fahrzeuge werden von Angestellten und Beamten der hauptamtlichen Wache im 24 Stunden Dienst besetzt. Somit ist zu jeder Zeit die rettungsdienstliche Versorgung sichergestellt. Der Standort dieser Fahrzeuge ist in der kombinierten Feuer- und Rettungswache auf der Laubacher Straße 14.

Geräte des Rettungsdienste

Auf den Fahrzeugen sind diverse Geräte und Materialien verlastet, mit Hilfe der Rettungsdienste schnelle und kompetente Hilfe leisten kann. Das sind z.B.

 

Ausbildung

Als Lehrrettungswache bietet die Stadt Mettmann auch die Möglichkeit die praktische Ausbildung zum Rettungshelfer, Rettungssanitäter und Notfallsanitäter zu absolvieren. Hierfür stehen speziell ausgebildete Praxisanleiter und hochwertiges Ausbildungsmaterial zur Verfügung.

Ansprechpartner

Sebastian Thews – Tel: 02104 / 980-2340

Ansprechpartner bzgl. Abrechnung von Krankentransport- bzw. Rettungsdienstgebüren

Frau Altena – Tel: 02104 / 980-2308 // Fax: 02104 / 980-2305

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle im Rettungsdienst der Stadt Mettmann folgende Aufgaben für den Betreiber verantwortlich und weisungsfrei wahr:

  • Die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.
  • Die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber.
  • Die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.

Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV unter: medizinproduktesicherheit@mettmann.de